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Ausschreibung zur Oldtimer-Rallye am Pfingstmontag, 1. Juni 2009
Oldtimer-Ausfahrt des Dürener Motorsportclub e.V. im ADAC „Oldtimer Classic“
Touristische Ausfahrt (ca. 180 Km) durch die Nordeifel mit Sonderaufgaben und Gleichmäßigkeitsprüfungen
für Automobile bis Baujahr 1975 und Motorräder bis Baujahr 1980
Foto vom 1.6.2009 Die Startnummer 1 rollt zur Start der Oldtimerrally vor.
Start Montag, den 1. Juni 2009, um 09:00 Uhr
Hier eine Webcam vom Marktplatz in Düren City:
http://www.rurweb.de/webcam/dueren/markt/
Für das Navigationsystem:
Rathaus Düren bzw. Kaiserplatz/Zehnthofstr. 52349 Düren
Siegerehrung und Aushang der Ergebnisse
Biermarkt Düren http://www.biermarkt.info/
Montag, 1. Juni 2009, ca. 18.30 Uhr
Veranstalter:
Dürener Motorsport Club e.V. im ADAC
Tivolistraße 4 • 52349 Düren
Tel. 02421 / 94 88 00 • Fax 02421 / 94 17 04
Inhaltsverzeichnis:
1. Veranstalter u. Veranstaltung
2. Teilnehmer
3. Fahrzeugeinteilung
4. Nennungen
5. Nenngeld
6. Dokumenten- u. Fahrzeugabnahme
7. Fahrvorschriften
8. Wertung
9. Ergebnisse u. Proteste
10. Verantwortlichkeit u. Haftungsverzicht d. Teilnehmer
11. Verantwortlichkeit d. Veranstalters
12. Übernachtungsmöglichkeiten
1. Veranstalter und Veranstaltung
Veranstalter:
Dürener Motorsport Club e.V. im ADAC
Tivolistraße 4
52349 Düren
Telefon: (02421) 94 88 00
Telefax: (02421) 94 17 04
Email: architekt.hkoep@t-online.de
Genehmigt vom ADAC Nordrhein
Art der Veranstaltung
Die DMC Oldtimer-Ausfahrt ist eine touristische Veranstaltung fürOldtimerfahrzeuge, bei der es nicht auf die Erzielung vonHöchstgeschwindigkeiten ankommt.
Fahrtleiter: Franz-Josef Cremer Stv. Fahrtleiter: Peter Wischeropp
Das Leistungsvermögen der Fahrzeuge ist bei der Aufgabenstellung berücksichtigt. Es wird nur auf befestigten Straßen (Asphalt) gefahren.Die Veranstaltung wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, die die Teilnehmer durch Abgabe und Unterschrift der Nennung anerkennen, durchgeführt:
1. Straßenverkehrsordnung (StVO)
2. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
3. Die vorliegende Ausschreibung und eventuelle Ergänzungen hierzu
4. Auflagen der Genehmigungsbehörden
Start Montag, den 1. Juni 2009, um 09:00 Uhr
Siegerehrung und Aushang der Ergebnisse Montag, 1. Juni 2009, ca. 18.30 Uhr
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Preise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgesandt.
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Automobile und Motorräder gemäß den Alterseinteilungen der u.g. Klassen. Die Fahrzeuge müssen sich im Wesentlichen im originalgetreuen Zustand befinden. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 120 Teilnehmer beschränkt. Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach fahrzeughistorischen Kriterien durch den Veranstalter. Eine Ablehnung durch den Veranstalter ist nicht anfechtbar. Der bzw. die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das genannte Fahrzeug sein. Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung mit den genannten Fahrern besetzt sein. Die Mitnahme von Beifahrern ist bis zu der, gemäß Fahrzeugpapieren zulässigen Personenzahl gestattet.
3. Fahrzeugeinteilung
Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen gemäß Baujahr eingeteilt, wobei die Erstzulassung laut Fahrzeugschein maßgebend ist:
Automobile:
Klasse A1: bis einschließlich 31.12.1946
Klasse A2: zwischen 01.01.1947 und 31.12.1957
Klasse A3: zwischen 01.01.1958 und 31.12.1964
Klasse A4: zwischen 01.01.1965 und 31.12.1970
Klasse A5: zwischen 01.01.1971 und 31.12.1975
Motorräder:
Klasse M1: bis einschließlich 31.12.1955
Klasse M2: zwischen 01.01.1956 und 31.12.1980
Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter auf Grund des Nennungsergebnisses vor. Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start der technischen Abnahme vorgeführt werden. Bei wesentlichen Veränderungen, sowie bei technischen Mängeln, kann ein Fahrzeug von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Fahrer ist während der gesamten Veranstaltung selbst für die
Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich im Wesentlichen in originalgetreuem Zustand befinden. Die Nutzung von Nachbauten (Replika) ist nicht gestattet und führt bei einer nachträglichen Feststellung zum Wertungsausschluss.
Nicht technisch zeitgemäße Hilfsmittel, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind verboten.
Das Leistungspaket schließt für die Teilnehmer und genannten Begleitpersonen ein umfangreiches Programm mit Speisen, Getränken und Erinnerungsplakette ein.
Die Dokumenten- und Fahrzeugabnahme erfolgt am Veranstaltungstag von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr. Bei der Abnahme muss der Fahrer persönlich anwesend sein. Der Ort wird mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.Vor der technischen Abnahme erfolgt die Dokumentenabnahme,bei der folgende Unterlagen vorzulegen sind:
1. Nennungsbestätigung
2. Gültige Fahrerlaubnis- ggf. für beide genannten Fahrer
3. Zulassungspapiere für das Fahrzeug
4. Versicherungsnachweis mit mind. € 1.000.000,- Deckung
7. Fahrvorschriften
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Straßenverkehrsgesetze,insbesondere der StVO, die Strecke im Rahmen einer großzügig bemessenen Zeitspanne zurückzulegen. Das für die Veranstaltung notwendige Kartenmaterial und sonstige Fahrtunterlagen erhalten die Teilnehmer am Start. Die in den Unterlagen enthaltenen Einzelheiten ergänzen diese Ausschreibung. Die Nichtbeachtung der StVO bzw. festgestellte Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus der Wertung. Zwischen den Fahrzeugen sollte jeweils ein Abstand von 30 Metern eingehalten werden. Einer eventuellen Staubildung nachfolgender Fahrzeuge sollte durch Ausweichen oder Anhalten entgegengewirkt werden.
8. Wertung
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtstrecke wird durch besetzte Kontrollen, die nur rechts der Straße stehen und durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet sind, überwacht. Alle Kontrollstellen werden 30 Minuten nach der vom Veranstalter vorgesehenen Durchfahrt des letzten Teilnehmers bzw. des Veranstalter-Schlusswagens geschlossen. An den Kontrollstellen haben die Teilnehmer anzuhalten und sich die Durchfahrt in der Bordkarte bestätigen zu lassen. Für die Richtigkeit der Eintragungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.Eigenhändige Änderungen in der Bordkarte haben den Wertungsverlust zur Folge. Eventuell durchzuführende Gleichmäßigkeitsprüfungen werden vom Veranstalter,entsprechend der Kategorie der Fahrzeuge, festgelegt und in den Fahrtunterlagen bekannt gegeben. Weitere Sonderprüfungen können durch den Veranstalter festgelegt werden. Die im Verlauf der Fahrtstrecke befindlichen Kontrollstellen sind durch die nachfolgend aufgeführten Schilder gekennzeichnet:
DK = Durchfahrtkontrolle (werden in den Fahrtunterlagen bekannt gegeben)
SK = Sonderkontrolle (werden nicht bekannt gegeben)
GLP = Gleichmäßigkeitsprüfung
Verbindliche Veranstaltungszeit ist die amtliche Zeitansage der Telekom (01191).
Jedes Team wird einzeln gewertet. Für die Eintragung auf der Bordkarte ist jedes Team selbst verantwortlich. Eintragungen auf der Bordkarte sind mit Kugelschreiber oder Filzstift vorzunehmen.Eigenhändige Änderungen ziehen den Wertungsverlust nach sich. Die Wertung wird nach Strafpunkten vorgenommen. Sieger ist das Team mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Gewertet wird die Summe der Punkte für das Klassen- und Gesamtergebnis.Es werden Pokale oder Ehrenpreise für die ersten der Klassen und der Gesamtwertung vergeben. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Preise vor.
9. Ergebnisse und Proteste
Die offiziellen Ergebnisse werden zum Zeitpunkt und am Ort der Siegerehrung bekannt gegeben. Proteste gegen das offizielle Ergebnis werden nicht zugelassen. Bordkarten werden nicht zurückgegeben.
10. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer siehe Rückseite des Nennungsformulars
11. Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch die Ausschreibung und die Nennung nicht ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.
Durch Abgabe der Nennung unterwirft sich jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ohne Einschränkung der vorliegenden Ausschreibung und eventuell erfolgenden Ergänzungen oder Änderungen der Ausschreibung.
12. Übernachtungsmöglichkeiten
Eventuell gewünschte Zimmerreservierung nehmen Sie bitte selbst vor. Gerne nennen wir Ihnen preisgünstige Hotels in Düren. Einen Parkplatz für Ihren Transporter finden Sie auf dem Annakirmesplatz in direkter Nähe zum Stadtzentrum.
Düren, 19. Januar 2009 Dürener Motorsportclub e.V. im ADAC